Stand vom 01.07.2025
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen der HeimaWa Kft., Kossuth utca 46, 8825 Miháld, Ungarn (nachfolgend „HeimaWa“ genannt), und ihren Kunden.
1.2 Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, HeimaWa stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Für einzelne Geschäftsbereiche (ExiTTer, Nexus Studios, Zahlenlenker) gelten zusätzlich besondere Bestimmungen, die im Anschluss an diese allgemeinen Regelungen aufgeführt sind.
2.1 Angebote von HeimaWa sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von HeimaWa, durch Unterzeichnung eines Vertrages oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3.1 HeimaWa erbringt ihre Leistungen nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden fachlichen Standards mit der gebotenen Sorgfalt.
3.2 Leistungsumfang, Fristen und Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
3.3 HeimaWa ist berechtigt, sich zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten Dritter (Subunternehmer, Kooperationspartner) zu bedienen, sofern dadurch die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2 Zahlungsbedingungen (z. B. Anzahlung, Zahlungsziele, Stornierung) ergeben sich aus den individuellen Bestimmungen der jeweiligen Geschäftsbereiche.
4.3 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist HeimaWa berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Mahngebühren zu verlangen.
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Kunde hat Mitwirkungspflichten einzuhalten, insbesondere Termine einzuhalten, Zugang zu Objekten, Daten oder Systemen zu gewähren sowie Zahlungen fristgerecht zu leisten.
5.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann HeimaWa hierdurch entstehende Verzögerungen oder Mehraufwände gesondert berechnen.
6.1 HeimaWa haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HeimaWa nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
6.3 In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.4 Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
7.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks, staatliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Energieversorgung oder Transportwege), die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien HeimaWa für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten.
7.2 HeimaWa wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer solcher Umstände informieren.
8.1 HeimaWa verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
8.2 Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.
9.1 Es gilt ausschließlich ungarisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Nagykanizsa, Ungarn.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
1.1 ExiTTer, ein Geschäftsbereich der HeimaWa Kft., übernimmt Transporte und Umzüge nach den im Vertrag vereinbarten Konditionen.
1.2 Grundlage der Leistungen sind die vereinbarten Umzugs- und Transportdetails, insbesondere Ladevolumen, Transportstrecke, Be- und Entladeadressen sowie gewünschte Zusatzleistungen.
2.1 Bei Annahme des Angebots ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme fällig.
2.2 Die Restzahlung ist spätestens vor Entladung am Zielort in voller Höhe zu leisten.
2.3 Zahlungen können per Banküberweisung an den verantwortlichen Fahrer erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.1 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit schriftlich stornieren.
3.2 Im Falle einer Stornierung gelten folgende Regelungen:
3.3 Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Stornierung bei ExiTTer.
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass Umzugsgut transportsicher verpackt ist, soweit keine Verpackungsleistung durch ExiTTer vereinbart wurde.
4.2 Der Kunde ist für die rechtzeitige Organisation von Halteverbotszonen, Zufahrtsgenehmigungen oder behördlichen Auflagen verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten sind.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, ExiTTer über besonderes Umzugsgut (z. B. Wertgegenstände, zerbrechliche oder schwer transportierbare Güter, gefährliche Stoffe) vorab schriftlich zu informieren.
4.4 Kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. unzureichend verpacktes Gut, fehlender Zugang), nicht wie vereinbart erbracht werden, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.
4a.1 Das maximal zulässige Ladevolumen und Gesamtgewicht ergeben sich aus dem Angebot und der jeweiligen Fahrzeugkonfiguration.
4a.2 Nach Abschluss des Beladevorgangs wird das Fahrzeug (bzw. die Fahrzeuge) gewogen. Das ermittelte Gewicht wird schriftlich auf dem Frachtbrief festgehalten und vom Fahrer bestätigt.
4a.3 Wird bei der Verwiegung eine Überladung festgestellt, bestehen zwei Möglichkeiten:
4a.4 Entscheidet sich der Kunde für Option 2, ist vor Abfahrt des zusätzlichen Fahrzeugs eine Anzahlung von 50 % des Zusatzauftragswertes per Banküberweisung zu leisten.
4a.5 Sollte keine Überladung vorliegen, das tatsächlich zu transportierende Gewicht oder Volumen aber das ursprünglich vereinbarte überschreiten, behält sich ExiTTer vor, pro angefangene 500 kg Mehrgewicht eine Nachberechnung in Höhe von 0,15 EUR pro gefahrenem Kilometer vorzunehmen.
4a.6 Etwaige durch Überladung entstehende Bußgelder, Wartezeiten oder behördliche Maßnahmen gehen zu Lasten des Kunden, sofern die Überladung durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden verursacht wurde.
5.1 Wartezeiten, die durch den Kunden oder durch Umstände außerhalb der Kontrolle von ExiTTer entstehen (z. B. verspäteter Zugang, fehlende Schlüssel, Behördenkontrollen), können gesondert nach Zeitaufwand berechnet werden.
5.2 Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
6.1 Es gilt die gesetzliche Haftung nach dem ungarischen Transportrecht sowie nach den Bestimmungen des CMR-Übereinkommens, soweit anwendbar.
6.2 Die Güterschaden-Haftpflichtversicherung von ExiTTer deckt Schäden am Transportgut bis zu einer maximalen Haftungssumme von 30.000 EUR pro Schadenfall ab.
6.3 Von der Haftung ausgeschlossen sind:
6.4 Für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder durch unzureichende Verpackung durch den Kunden entstehen, übernimmt ExiTTer keine Haftung.
6.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Transport-/Umzugsgutversicherung sinnvoll sein kann.
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Umzugsgut bei Entladung unverzüglich zu prüfen.
7.2 Offensichtliche Schäden oder Fehlmengen sind sofort gegenüber dem Teamleiter schriftlich anzuzeigen und im Protokoll zu vermerken.
7.3 Spätere Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entladung schriftlich angezeigt werden.